in der letzten Zeit gab es vermehrt Hinweise auf Verkehrsbehinderungen durch
parkende Fahrzeuge in der Demantstraße.
Bei einer Überprüfung stellte das Ordnungsamt fest, dass an manchen Stellen
die Durchfahrbreite nur noch 2,40 Meter beträgt.
Das erschwert z.B. der Müllabfuhr das Durchkommen, ebenso ist es einigen
Anwohnern nicht immer möglich, zu ihren Grundstücken, bzw. Einfahrten zu
gelangen. Fatal wäre es, wenn Hilfemaßnahmen durch Rettungsdienste oder
Feuerwehr nicht oder nur verzögert durchgeführt werden könnten, weil die
Einsatzfahrzeuge nicht durchkommen.
Nach § 12 StVO ist das Halten, bzw. Parken an engen Stellen verboten. Nach
der gängigen Gesetzeslage, bzw. Rechtsprechung muss demnach eine
Mindestdurchfahrbreite von 3,05 m durchgängig gewährleistet sein. Da damit
das Parkverbot schon ausreichend beschrieben ist, wollen wir auf die
Aufstellung von zusätzlichen Halteverbotsschildern verzichten.
Ich bitte Sie, zukünftig darauf zu achten, dass Sie beim Parken der Autos die
StVO beachten. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung zukünftig überwachen
und bei Verstößen Verwarnungen ausstellen oder sogar die Fahrzeuge
abschleppen lassen.
Ich würde mich freuen, wenn es soweit nicht kommt. Für weitere Auskünfte
stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Telefon: 0 63 21/85 50)
gerne zur Verfügung.