Auszug aus dem Grünordnungsplan:
Die Flächen sind im Besitz der Stadt und werden derzeit als Acker genutzt. Es handelt sich um externe Kompensationsflächen mit besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung für die Feldlerche, die Grauammer und die grüne Strandschnecke.
Neben der zusätzlichen Kompensation der Eingriffe in das Schutzgut Boden dienen die zu entwicklenden Flächen besonderen artenschutzrechtliche Belangen.
Die Flächen sind im Besitz der Stadt und werden derzeit als Acker genutzt. Es handelt sich um externe Kompensationsflächen mit besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung für die Feldlerche, die Grauammer und die grüne Strandschnecke.
Neben der zusätzlichen Kompensation der Eingriffe in das Schutzgut Boden dienen die zu entwicklenden Flächen besonderen artenschutzrechtliche Belangen.
Maßnahme: Umwandlung von Ackerland in eine Schafweide
- Aufgabe des vorhandenen Ackers und Umwandlung in eine extensiv genutzte Schafweide
- Herausnahme schmaler, maximal 5 m breiter Saumstreifen aus der Nutzung, auf denen sich blütenreiche Hochstaudenfluren einstellen. Diese Saumstreifen sind im jährlichen Wechsel neu auszuweisen.
- Pflanzung einer Ansitz-/Singwarte in der Fläche. Der Baum ist aus Artenverwendungsliste zu entnehmen.