27. März 2012
Syring-Lingenfelder fragt nach
Anfrage zur Verlegung der Notrufnummer im Stadtrat
Die Abfrage der Notrufnummer 112 soll zukünftig von der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang hat Ratsmitglied Gerhard Syring-Lingenfelder dem OB folgende Anfrage zur Beantwortung im Stadtrat gestellt: 
Nach der Annahme eines Alarms durch die Feuerwehr Ludwigshafen übernimmt die Telefonzentrale der Stadtverwaltung Neustadt die weitere Abwicklung. Ab 22:00 Uhr besteht in der Telefonzentrale nur noch ein Bereitschaftsdienst, der auch weiterhin Notfälle (z.B. auch Stadtwerke) koordiniert. Ich gehe davon aus, dass sich die Bereitschaftskraft dazu im Dienstgebäude aufhalten muss. Wie wird dieser Bereitschaftsdienst vergütet? Welche Vorteile hat Neustadt durch die Vorschaltung der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen in Bezug auf die Optimierung der Alarmierung und aus personalrelevanter Sicht? 


Das ist die Antwort: 
Die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen übernimmt als notrufannehmende Stelle seit dem 09.03.2012 die Erstalarmierung der entsprechenden Feuerwehreinheiten in Neustadt. Nach der Alarmierung muss die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) besetzt werden. Diese übernimmt die Unterstützung der alarmierten Einheit, dokumentiert den Einsatz und alarmiert bei Bedarf weitere Einheiten. Die FEZ wird durch die Mitarbeiter der Telefonzentrale besetzt. 
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr ist die Telefonzentrale mit einem Bereitschaftsdienst besetzt. Für den Bereitschaftsdienst gibt es einen Ruheraum direkt neben der Telefonzentrale. Der diensthabende Zentralist muss sich in 
den Räumen der Telefonzentrale (mit Ruheraum) aufhalten. Somit ist eine umgehende Arbeitsaufnahme für die Notfälle gewährleistet. 
Der Bereitschaftsdienst ist im Tarifvertrag (TVÖD) geregelt. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet. Eine Arbeitsaufnahme in Notfällen wird als Arbeitszeit bezahlt. 
Aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen (Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LBKG) in Verbindung mit dern Rettungsdienstgesetzes (RettDG)) sind 
integrierte Leitstellen für die Notrufe der Feuerwehr und des Rettungsdienstes einzurichten. Für das Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird diese ab dem Jahr 2014 bei der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen sein. Dies hätte eine Umschaltung der Notrufnummer 112 spätestens zu diesem Zeitpunkt bedeutet. 
Eine notrufannehmende Stelle muss immer mit zwei Personen besetzt sein, um auch beim Ausfall einer Person weiterhin einsatzbereit zu sein. Dies war in Neustadt nicht gegeben. Eine Besetzung mit einer zweiten Person (5,50 Stellen) hätte jährliche Kosten von 300.000 E verursacht. Durch die Verlegung des Feuerwehrnotrufs 112 zur Berufsfeuerwehr Ludwigshafen konnte auf die Aufstockung der Stellen verzichtet werden. 
Außerdem konnte durch die Umgestaltung des Schichtbetriebs in der Telefonzentrale (Bereitschaftsdienst) auf die Wiederbesetzung einer freiwerdenden Stelle verzichtet werden. Durch die Einsparung bei den Personalkosten können die Kosten für die Verlegung der notrufannehmenden Stelle zur Feuerwehr Ludwigshafen gedeckt werden.