Nach einer Mitteilung der Aufbaugemeinschaft Duttweiler verzögert sich der fünfte Abschnitt der Flurbereinigung um ein Jahr:
Die rechtsgültige Aufbauplanung der Aufbaugemeinschaft Duttweiler vom 29.03.1993, zuletzt geändert am 15.02.2011, sieht die Abräumung der Rebflächen im Aufbauabschnitt Duttweiler 5 nach der Ernte 2018 vor. Auf Grundlage der aktuellen Arbeitsplanung des DLR Rheinpfalz und auf dessen Vorschlag haben die Vorstände der Teilnehmergemeinschaft und der Aufbaugemeinschaft Duttweiler beschlossen, die Abräumung der Rebflächen um ein Jahr zu verschieben. Die für die Verschiebung der Abräumung erforderliche Änderung des Aufbauplans muss noch von der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Duttweiler beschlossen werden. Diejenigen Mitglieder der Aufbaugemeinschaft mit Rebflächen im Aufbauabschnitt Duttweiler 5 werden daher darauf hingewiesen, dass Ihre Flächen nicht nach der Ernte 2017 zu räumen sind und die Wiederbepflanzung somit auch nicht in 2018 erfolgt. Es wird gebeten, dies bei der Betriebsplanung zu berücksichtigen.
Quelle: Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 5.10.2017