Die Haßlocher Liste (HLL) verweist auf ein Gutachten aus dem Jahr 1987, in dem empfohlen wird, die Steigerung der Entnahme im Gewinnungsgebiet Benzenloch (Gemarkung Duttweiler) beziehungsweise eines Ausbaus des dortigen Wasserwerks mit einer Jahresförderung von 1,65 Millionen Kubikmeter nicht in Erwägung zu ziehen.
Nach dem Antrag der HLL habe das ausführende Ingenieurbüro damals mit hydrologischen und hydrogeologischen Untersuchungen festgestellt, dass aus dem Benzenloch in Zukunft keine höhere Entnahme möglich sein werde. Es könne nicht garantiert werden, dass hier jederzeit einwandfreies Trinkwasser in benötigter Menge bereitgestellt werden könne. Zur Sicherheit solle die Fördermenge im Benzenloch reduziert werden. Nach Ansicht der HLL stellen das Gutachten und der BCE-Bericht trotz ihres Alters von 30 Jahren „eine punktgenaue Wiedergabe der heutigen Lage“ dar.
Vor diesem Hintergrund bemängelt die HLL die großflächige Ausweitung des Wasserschutzgebiets und fordert Aufklärung.
Vor diesem Hintergrund bemängelt die HLL die großflächige Ausweitung des Wasserschutzgebiets und fordert Aufklärung.
Pressespiegel
Für Trinkwasser aus Mittelwald
Rheinpfalz, 30.01.2017