Tagesordnung u.a.
Satzungsänderung:
- Chorleiter ist nur noch beratendes Mitglied des Vorstands
- bei Auflösung des Vereins fällt Vermögen an die Stadt Neustadt, zweckgebunden für den Einsatz in Duttweiler
Änderung der Geschäftsordnung:
-Beitragsanpassungen
Satzungsänderung:
- Chorleiter ist nur noch beratendes Mitglied des Vorstands
- bei Auflösung des Vereins fällt Vermögen an die Stadt Neustadt, zweckgebunden für den Einsatz in Duttweiler
Änderung der Geschäftsordnung:
-Beitragsanpassungen