Bekanntmachung der Aufbaugemeinschaft Neustadt - Duttweiler
Die in der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Neustadt - Duttweiler am 4. April 2019 nach § 20 Abs. 2 der Satzung der Aufbaugemeinschaft beschlossene Beitragssatzung für den Aufbauabschnitt 5 Wasserturm“ 2019/20 liegt gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3 – 5 des Weinbergsaufbaugesetzes und § 20 Abs. 2 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit von Montag, 27. Mai bis einschließlich Dienstag, 11. Juni 2019 bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Hindenburgstraße 9a, in Zimmer Nr. 40 zu den üblichen Büro- bzw. Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus
Die in der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Neustadt - Duttweiler am 4. April 2019 nach § 20 Abs. 2 der Satzung der Aufbaugemeinschaft beschlossene Beitragssatzung für den Aufbauabschnitt 5 Wasserturm“ 2019/20 liegt gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3 – 5 des Weinbergsaufbaugesetzes und § 20 Abs. 2 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit von Montag, 27. Mai bis einschließlich Dienstag, 11. Juni 2019 bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Hindenburgstraße 9a, in Zimmer Nr. 40 zu den üblichen Büro- bzw. Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht
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