1. September 2020
Auftrag endet nicht freitags um 12 Uhr
Leserbrief an die Rheinpfalz
Zu einem Rheinpfalz-Artikel über die Personalausstattung des Ordnungsamts hat sich Jürgen Geyer aus Duttweiler in einem Leserbrief geäußert:
Leider ist es wirklich in einigen Ortsteilen eine Kunst, am Wochenende mit dem Auto durchzukommen. Immer mehr Besucher und Wohnmobile „gondeln“ durch die teils engen Weindörfer. Klar, müssten hier mehr Kontrollen geleistet werden. Jedoch ist es in der heutigen Zeit auch nicht mehr so einfach, dafür geeignetes Fachpersonal zu finden, das auch noch gerne am Wochenende arbeitet. Die Kommunen haben den Auftrag, den ruhenden Verkehr zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Jedoch wird es, wie auch hier im Artikel, mit der Wirtschaftlichkeit aufgerechnet. Ist das richtig? Ich denke eher nicht. Zitat aus der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts: „Zuständige Behörde für die polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung) ist hier die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße. Für die Abwehr von Gefahren durch haltende und geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen (...) in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.“ 
Hier besteht für die Kommune ein klarer Auftrag, und der endet nun mal nicht freitags um 12 Uhr, sondern gilt auch abends und am Wochenende.
Pressespiegel
Auftrag endet nicht freitags um 12 Uhr Rheinpfalz, 01.09.2020