Aufgrund der schnellen Ausbreitung hat die Stadtverwaltung die Verfügung vom 17.3.2020 aufgehoben und weitere drastischere Maßnahmen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen verfügt:
Jetzt dürfen auch Gaststätten nicht mehr geöffnet werden, weitere Maßnahmen wie z.B. der Mindestabstand in Warteschlangen werden im Detail beschrieben und betreffen Duttweiler nicht.
Quelle: Stadtverwaltug Neustadt, Amtsblatt 20-2020 vom 19.03.2020
Jetzt dürfen auch Gaststätten nicht mehr geöffnet werden, weitere Maßnahmen wie z.B. der Mindestabstand in Warteschlangen werden im Detail beschrieben und betreffen Duttweiler nicht.
Quelle: Stadtverwaltug Neustadt, Amtsblatt 20-2020 vom 19.03.2020