4. Juni 2020
Schwimmbad: Letzte Hoffnung nicht erfüllt
Neue Corona-Verordnung noch schärfer
Der Förderverein Schwimmbad hat auf die neue Cornoa-Verordnung des Landes gehofft, um vielleicht doch noch öffnen zu können. Nach der neuen Verordnung (Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, 9. CoBeVO vom 4. Juni 2020)  können sich zwar im Außenbereich jetzt mehr Personen aufhalten, aber in den Becken muss zwingend ein Drei-Meter-Abstand eingehalten werden. Dies ist in Duttweiler nicht umsetzbar, deshalb bleibt der Verein bei seiner Entscheidung, das Bad nicht zu öffnen. 
Pressespiegel
Schwimmbad: Letzte Hoffnung nicht erfüllt schwimmbad-duttweiler.de, 04.06.2020