Die Rheinpfalz hat bei Wahlhelfern für die Bundestagswahl am 26. September nach ihrer Motivation zum Helfen nachgefragt. Auch Lina Haak aus Duttweiler hat sich geäußert:
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Wahlhelfer müssen ihren Hauptwohnsitz in Neustadt haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Vorgabe des Mindestalters erfüllt Lina Haak fast auf den Punkt. Am 19. September wird sie 18 Jahre alt und darf somit eine Woche später zum ersten Mal wählen. Die Ausübung des Wahlrechts ist für sie in diesem Jahr aber nicht die einzige Premiere. Sie wird auch zum ersten Mal als Wahlhelferin im Einsatz sein. „Ich fand das schon als Kind sehr interessant, wenn mich meine Eltern zum Wählen ins Wahlbüro mitgenommen haben. Jetzt will ich selbst erleben, wie das alles abläuft und funktioniert“ erzählt die Duttweilerin.
Vom Ortsvorsteher gefragt Für den Wahltag ist sie ab Mittag im Bereich Briefwahl eingeteilt und nimmt an, dass sie zum Auszählen der Briefwahlstimmen gebraucht wird. Ortsvorsteher Kay Lützel habe sie angesprochen, ob sie sich als Wahlhelferin zur Verfügung stellen wolle. Da sie von ihrer Freundin, die schon bei einer Landtagswahl im Einsatz war, wusste, dass es ihr großen Spaß gemacht hatte, war sie sofort bereit, sich gleich mit Beginn ihrer Volljährigkeit für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. „Ob ich dann am Vormittag im Wahllokal zum ersten Mal wähle oder ob ich per Briefwahl wählen werde, überlege ich mir noch“ meint die Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten. Dass sie wählen wird, ist für sie absolut sicher.
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