Nach dem Hauptausschuss hat nun auch der Stadtrat der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Duttweiler zugestimmt
Nach der aktuellen Fassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) müssen Gemeinden für den Ausbau öffentlicher und zum Ausbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) wiederkehrende Beiträge erheben. Beim wiederkehrenden Beitrag werden alle Verkehrsanlagen innerhalb einer Abrechnungseinheit zu einer Verkehrsanlage zusammengefasst. Dies hat den Vorteil, dass alle Grundstückseigentümer Ausbaubeiträge zu zahlen haben, unabhängig davon, ob bei ihnen vor der Haustür Straßenausbaumaßnahmen durchgeführt werden oder nicht. Durch die Erweiterung der beitragspflichtigen Grundstücke sinkt die Beitragsbelastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Somit kommt es zu einer Absenkung der Beitragshöhe. Einmalbeiträge sollen nur noch in Ausnahmefällen eine Rolle spielen.