In Neustadt werden jetzt viele Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Im Amtsblatt vom 15. Oktober wurden unter anderen auch folgende Straße aufgeführt.
(Die nachfolgenden Verkehrsflächen werden gem. 55 36 Abs. 1 in Verbindung mit 5 14 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG), in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBL. S. 273), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413), im Sinne des 5 3 Ziffer 3 LStrG, dem öffentlichen Verkehr gewidmet)
Altdorfer Straße (nur bis zur Kropsbachbrücke)
Am Falltor
Demantstraße
Dudostraße
Kreuzbergstraße
Kropsbachstraße
Nicht begründet wird allerdings, warum die Straßen jetzt erst gewidmet waren und welchen Status sie vorher hatten.
Eine Widmung im straßen- und wegerechtlichen Sinne ist ein förmlicher Akt, der eine Straßenverkehrsfläche zu einer öffentlichen Sache erklärt und damit der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Erst durch die Widmung wird aus einer Privatstraße eine öffentliche Straße und damit Gegenstand des jeweils gültigen Straßen- und Wegegesetzes.
Mit der Widmung sind wichtige rechtliche Wirkungen verbunden. Dazu gehören im Regelfall die Eröffnung des Gemeingebrauchs, die Einstufung der Straße zu einer Straßenklasse, die Bestimmung des Straßenbaulastträgers und Festlegung einer Zweckbestimmung.
Quelle: Wikipedia