Die Gebietsweinprinzessin repräsentiert den Einzugsbereich der damaligen Winzergenossenschaft Altdorf. In drei der acht zugehörigen Dörfer wurde jährlich eine Weinprinzessin gewählt, diese drei Dörfer stellen abwechselnd die Gebietsweinprinzessin (Quelle: Rheinpfalz, 6. August 1963). Dies muss aber nicht zwingend die amtierende Weinprinzessin sein. Aus Duttweiler kamen mindestens zwei Prinzessinnen, die ausschließlich die Genossenschaft repräsentierten.
Wann erst- und letztmals eine Weinhoheit gewählt wurde, ist derzeit nicht bekannt.