Auszug aus Bundesmeldegesetz
Übermittlungssperre

In regelmäßigen Abständen erinnert die Stadtverwaltung an Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz.

Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich das Recht des Büger, der Verwaltung zu untersagen, seine Daten an Dritte weiterzugeben


Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 23. Juni 2016