Kontakt
Vorsitzender | Gerhard Syring-Lingenfelder |
Stellvertretende Vorsitzende | Brigitte Spies |
Geschäftsführerin | Christel Schnebel |
Schriftführer | Ulrike Bühl-Scharfenberger |
Beisitzer | Irmgard Theobald Ursula Momm Reinhard Heintz |
Kassenprüfer | Helmut Braun Walter Scharfenberger |
Vereinszweck
Ziel des Vereins ist Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch die Ökumenische Sozialstation Neustadt.
Der Verein erbringt Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt sind, das heißt Leistungen, für die kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Der Verein erbringt Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt sind, das heißt Leistungen, für die kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Notwendigkeit und Vorteile einer Mitgliedschaft
Die Ökumenische Sozialstation arbeitet in der Tradition der
Elisabethen-, Diakonissen- und Krankenpflegevereine, die zum Teil
bereits über 100 Jahre bestehen und bis 1975 die ambulante Krankenpflege
durch Ordensfrauen und Diakonissen leisteten. In Neustadt gründeten
diese Vereine mit den katholischen und den protestantischen
Kirchengemeinden am 15. Mai 1975 die ökumenische Sozialstation.
So wie in der Zeit, als die Vereine direkt die Krankenpflege erbrachten und durch die Mitgliedsbeiträge die Schwestern entlohnten, werden auch heute die Beiträge der Vereine zur Sicherstellung der Leistungen und zur Kostenreduzierung für das einzelne Mitglied eingesetzt.
Leider ist heute der Solidargedanke nicht mehr so ausgeprägt. Der früher übliche Beitritt zum Elisabethenverein bei der Heirat ist heute nicht mehr gegeben. Vielleicht schiebt jeder die Gedanken an die eigene Pflegebedürftigkeit in jüngeren Jahren so weit von sich, dass dabei auch der Solidargedanke verloren geht.
Die Mitgliedschaft in einem Krankenpflegeverein ist heute aktueller denn je Die Deckelung der Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung und das Einfrieren auf den Stand von 1995 im Bereich der ambulanten Versorgung machen zur Sicherung der Hilfeleistungen der Ökumenischen Sozialstation eine aktive Unterstützung aus der Bevölkerung notwendig.
Die Hilfeleistungen der Ökumenischen Sozialstation sind nur zum Teil über die Kranken- bzw. Pflegekassen gedeckt. Ungefähr ein Viertel der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialstation muss für Hilfen aufgewendet werden, für die kein gesetzlicher Kostenträger einspringt.
Bei diesen Leistungen ist die Mitgliedschaft besonders sinnvoll und für den Einzelnen Kosten senkend.
Bei der wöchentlichen Badehilfe oder der hauswirtschaftlichen Versorgung, beim Pflegebett oder Rollstuhl, die entliehen werden müssen, werden auf Grund der Mitgliedschart spürbare Nachlässe gewährt.
Des Weiteren wird die langjährige Mitgliedschaft durch ein einmaligen Pflegebudget je nach Dauer der Mitgliedschaft honoriert.
Ein Nachlass ist jedoch nur bei Leistungen möglich, die nicht durch das Pflegeversicherungsgesetz abgedeckt sind. Die Abrechnungspriorität mit den gesetzlichen Kostenträgern muss selbstverständlich gewährt sein.
Neben der eigenen kostengünstigen Versorgung im Falle eines Hilfebedarfes ist die Mitgliedschaft im Krankenpflegeverein auch ein Solidarbeitrag, um ebenfalls Hilfeleistungen bei denen erbringen zu können, die der Hilfe bedürfen, sie aber nicht über die Versicherung bezahlt bekommen. .
Die Hilfeleistungen müssen für alle erschwinglich sein. Es darf nicht sein, dass Hilfen außerhalb der Versicherungen sich nur sehr wohlhabende Bürger leisten können. Im gemeinsamen Bemühen sind wir in der Lage, die Leistungen für alle, die sie benötigen, erschwinglich zu gestalten. .
So wie in der Zeit, als die Vereine direkt die Krankenpflege erbrachten und durch die Mitgliedsbeiträge die Schwestern entlohnten, werden auch heute die Beiträge der Vereine zur Sicherstellung der Leistungen und zur Kostenreduzierung für das einzelne Mitglied eingesetzt.
Leider ist heute der Solidargedanke nicht mehr so ausgeprägt. Der früher übliche Beitritt zum Elisabethenverein bei der Heirat ist heute nicht mehr gegeben. Vielleicht schiebt jeder die Gedanken an die eigene Pflegebedürftigkeit in jüngeren Jahren so weit von sich, dass dabei auch der Solidargedanke verloren geht.
Die Mitgliedschaft in einem Krankenpflegeverein ist heute aktueller denn je Die Deckelung der Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung und das Einfrieren auf den Stand von 1995 im Bereich der ambulanten Versorgung machen zur Sicherung der Hilfeleistungen der Ökumenischen Sozialstation eine aktive Unterstützung aus der Bevölkerung notwendig.
Die Hilfeleistungen der Ökumenischen Sozialstation sind nur zum Teil über die Kranken- bzw. Pflegekassen gedeckt. Ungefähr ein Viertel der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialstation muss für Hilfen aufgewendet werden, für die kein gesetzlicher Kostenträger einspringt.
Bei diesen Leistungen ist die Mitgliedschaft besonders sinnvoll und für den Einzelnen Kosten senkend.
Bei der wöchentlichen Badehilfe oder der hauswirtschaftlichen Versorgung, beim Pflegebett oder Rollstuhl, die entliehen werden müssen, werden auf Grund der Mitgliedschart spürbare Nachlässe gewährt.
Des Weiteren wird die langjährige Mitgliedschaft durch ein einmaligen Pflegebudget je nach Dauer der Mitgliedschaft honoriert.
Ein Nachlass ist jedoch nur bei Leistungen möglich, die nicht durch das Pflegeversicherungsgesetz abgedeckt sind. Die Abrechnungspriorität mit den gesetzlichen Kostenträgern muss selbstverständlich gewährt sein.
Neben der eigenen kostengünstigen Versorgung im Falle eines Hilfebedarfes ist die Mitgliedschaft im Krankenpflegeverein auch ein Solidarbeitrag, um ebenfalls Hilfeleistungen bei denen erbringen zu können, die der Hilfe bedürfen, sie aber nicht über die Versicherung bezahlt bekommen. .
Die Hilfeleistungen müssen für alle erschwinglich sein. Es darf nicht sein, dass Hilfen außerhalb der Versicherungen sich nur sehr wohlhabende Bürger leisten können. Im gemeinsamen Bemühen sind wir in der Lage, die Leistungen für alle, die sie benötigen, erschwinglich zu gestalten. .
Mitglied im Verein sind Einzelpersonen bzw. Ehepaare. Als Mitglied zählen auch Kinder bis 18 Jahre. Der Jahresbeitrag für die Familien- bzw. Einzelmitgliedschaft beträgt zur Zeit 31,00 € im Jahr. Mitglied in einem Krankenpflegeverein soll man nicht deshalb werden, weil man selbst pflegebedürftig ist, sondern weil man sich mit den pflegebedürftigen Menschen solidarisch erklärt. Gleichzeitig ist die Mitgliedschaft auch eine eigene Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit.
Chronik und Presse
Neuer Vorstand
27. April 2022
Vielfältig engagiert
21. Juli 2021
Krankenpflegevereine wollen fusionieren
26. Mai 2021
40 Jahre Krankenpflege
27. April 2016
5000 Euro für Sozialstation
5. April 2011
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
10. März 2009
Mitgliederversammlung
25. April 2005
Musik beim Krankenpflegeverein
16. Mai 2004
Die gute Seele des Dorfes
31. Mai 2003
Früherkennung Herzinfarkt
14. November 2000
Mit Vorträgen neue Mitglieder werben
2. März 1999
Auf Raiffeisens Spuren
14. April 1988
Beiträge werden erhöht
25. Oktober 1995
28 neue Mitglieder
25. November 1992
Ehrennadel des Landes für Vera Ziwitza
9. Mai 1989
Miehe neuer Vorsitzender
13. Juli 1983
Abwesende Mitglieder zufrieden
31. März 1980
Verschiedenes
Weihnachtsgrüße 2022