Hintergrund
Ähnlich wie bei der Weinprämierung ruft die Landwirtschaftskammer seit 1998 zur Brändeprämierung auf. Teilnehmen dürfen Brennereien aus Rheinland-Pfalz und solche, die Mitglied im Verband Pfälzer Klein- und Obstbrenner oder im Verband Rheinischer und Saarländischer Klein- und Obstbrenner sind. Der Wettbewerb bietet den Brennern die Möglichkeit, ihre Qualität in einem objektiven, strengen, aber fairen Wettbewerb bewerten zu lassen.
Des Weiteren dürfen besonders erfolgreiche Betrieb mit einem Schild seit 2011 auf sich als "Haus der prämierten Weine" auf sich aufmerksam machen.
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1. Dezember 2023