Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt vier Jahre. Er verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde in rechtlicher Hinsicht. Dazu gehört die Aufstellung eines jährlichen Haushaltsplanes sowie die Erstellung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung. Während die Ausführung des Haushaltsplanes, soweit die laufenden Einnahmen und Ausgaben betroffen sind, dem Pfarrer obliegt, sind für besondere Rechtsgeschäfte Einzelbeschlüsse des Verwaltungsrates erforderlich. So zum Beispiel beim Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken, Vermietungen und Verpachtungen, Aufnahme von Darlehen, Baumaßnahmen, Personaleinstellungen und ähnliches.
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Sitzungen sind grundsätzlich nichtöffentlich.
- Norbert Göb
- Micheal Mathäß
Amtsperiode 2019-2024 |
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Amtsperiode 2015-2019 |
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Amtsperiode 2011-2015 |
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Amtsperiode 2007-2011 |
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Amtsperiode 2003-2007 |
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Amtsperiode 1999-2003 |
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Amtsperiode 1995-1993 |
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